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Der Weg zur EG-Baumusterprüfbescheinigung

Ein Hersteller oder Importeur, nach EU-Definition ein Inverkehrbringer, will sein Augenschutzprodukt als persönliche Schutzausrüstung in der Europäischen Union verkaufen, weiß aber noch nicht, welche Regularien zu beachten sind?  Dann sind die folgenden Informationen genau richtig.

Die Richtlinie für persönliche Schutzausrüstung 89/ 686 / EWG (PSA-Richtlinie) schreibt vor, dass von dritter Stelle, für Augenschutzprodukte also von ECS, geprüft und bestätigt werden muss, dass das Augenschutzprodukt den wesentlichen Anforderungen an Gesundheit und Verbraucherschutz genügt. Ein Typprüfung ist durchzuführen. Dazu reicht der Inverkehrbringer, jetzt Antragsteller, Prüfmuster in ausreichender Menge bei der benannten Stelle zur Prüfung, Bewertung und Zertifizierung ein. Das Prüflabor der benannten Stelle führt eine Reihe von Prüfungen durch. Soweit möglich werden sich die Prüfingenieure dazu an den Europäisch harmonierten Normen orientieren. (Eine Liste der im Augenschutz europaweit akzeptierten Standards und andere Normen finden Sie hier).

Der Weg zum CE-Zertifikat

Folgende Schritte werden bis zur Erteilung einer EG-Baumusterprüfbescheinigung durchgeführt. Das Bild soll die Vorgehensweise illustrieren.

> Der Inverkehrbringer / Antragsteller reich den Antrag zur Prüfung, Bewertung und Zertifizierung bei ECS ein. Gleichzeitig wird erklärt, dass keine Stoffe verwendet werden, von denen ein Schadverhalten bekannt ist und/oder bei denen eine allergische Reaktion vermutet werden könnte. Die ECS-Prüfstelle hält sich das Recht vor, eine chemische Prüfung auf möglicherweise gefährliche Inhaltsstoffe durchführen zu lassen.

> Prufmuster werden in ausreichender Menge an das Prüflabor geschickt. Die ECS-Zertifizierungsstelle legt den Prüfumfang fest.

Der Weg zum CE-Zertifikat
Der Weg zum CE-Zertifikat

> ECS-Prüfingenieure führen die optischen, thermischen und mechanischen Prüfungen durch. Dazu werden, soweit möglich, die Europäisch harmonisierten Normen herangezogen. Sollte dies nicht möglich sein, oder hat der Hersteler zuvor erklärt und begründet, dass diese Normen nicht herangezogen werden können / sollen, so führen die ECS-Prüfingenieure Messungen durch, anhand derer sie zusammen mit der Zertifizierungsstelle entscheiden können, ob ein Produkt die grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Verbraucherschutz erfüllt.

> für die Messungen gelten für die ECS-Prüfingenieure die DFG-Regeln guter wissenschaftlicher Praxis.

> die Messergebnisse werden in einem Messprotokoll zusammengefasst und der Zertifizierungsstelle vorgelegt.

> der ECS-Zertifizierer entscheidet, ob die in Normen oder die in anderen technischen Regeln festgelegten Anforderungen erfüllt sind. Wie in der PSA-Richtlinie gefordert müssen die Anforderungen aus Anhang II der Richtlinie an Sicherheit und Verbraucherschutz erfüllt sein.

> Messprotokolle und Bewertungen zusammen ergeben den Prüfbericht. Ebenso werden weitere vom Antragsteller vorgelegten Informationen, bspw. die Nutzerinformation, geprüft.

> falls die Bewertung zu einem positiven Ergebnis führt, stellt die ECS-Zertifizierungsstelledie EG-Baumusterprüfbescheinigung aus. Diese berechtigt den Antragsteller, das Augenschutzprodukt im Europäischen Wirtschaftsraum in den Markt zu bringen. Technische Änderungen sid prinzipiell nicht zulässig. Jegliche technische Änderung ist der benannten Stelle ECS vorzulegen, von der über die Sicherheitsrelevanz entschieden wird. Evtl sind Nachprüfungen bis hin zur vollständigen Neuprüfung notwendig.

> eine EG-Baumusterprüfbescheinigung ist fünf Jahre gültig

Das CE-Zeichen

CE-Zeichen
CE-Zeichen

Die CE-Kennzeichnung (Conformité Européenne, steht für„Übereinstimmung mit EU-Richtlinien“) ist eine Kennzeichnung nach EU-Recht für Produkte in Zusammenhang mit der Produktsicherheit. Durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass das Produkt den produktspezifisch geltenden europäischen Richtlinien entspricht. Mit dem CE-Zeichen wird folglich ausgedrückt:

  • Es gibt eine Europäische Richtlinie / nationales Gesetz.
  • Der Hersteller kennt diese Richtlinie / dieses Gesetz.
  • Der Hersteller erklärt, dass das in den Verkehr gebrachte Produkt den grundlegenden Anforderungen (ER Essential Requirements) der zu betrachtenden Richtlinie/n genügt.

Im Augenschutz heißt dies: Der Hersteller oder Inverkehrbringer des Augen- und Gesichtschutzes hat sein Produkt von einer unabhängigen Stelle (bspw bei ECS) prüfen, bewerten und zertifizieren lassen. Nach der Erlaubnis, das CE-Zeichen anzubringen, darf das Produkt im Europäischen Wirtschaftsraum frei gehandelt werden.